Ansprüche generell
Im Zuge der Aktion „diesel-schaden.at“ sollen Ansprüche auf Schadenersatz, das heißt eine Geldzahlung von den Herstellern erstritten werden. Es geht NICHT darum, dass Sie Ihr Auto zurückgeben müssen oder sollen, wir gehen von deliktischen Schadenersatzansprüchen aus.
Die Ansprüche richten sich gegen die Hersteller und NICHT gegen die Händler. Diese bekommen im Regelfall von einer Anspruchsverfolgung durch Sie gar nichts mit, das bedeutet, dass Sie künftig NICHT die Automarke wechseln müssen.
Durch einen neuerlichen Rückruf des deutschen Kraftfahr-Bundesamtes im Oktober 2020 wurde klar, dass die von den Herstellern aufgespielten Motoren-Software-Updates offenbar keine Wirkung haben. Zunächst waren nur einige Tausend VW-Eos davon betroffen, in die ein EA189-Motor eingebaut wurde. Der Rückruf dürfte aber viel weitere Kreise ziehen. Es ist anzunehmen, dass aber bei allen EA189-Motoren das Software-Update wertlos ist, weil es laut der deutschen Behörde im Real-Betrieb zu keiner Verminderung des Schadstoff-Ausstoßes führe. Daher wird im „Diesel-Skandal“ kein Stein auf dem anderen bleiben, da diese Ergebnisse nahe legen, dass man bezüglich Ausstoß wieder am Anfang steht. Außerdem sind auch Motoren der neueren Baureihe EA288 und die Motoren anderer Hersteller Manipulations-Vorwürfen ausgesetzt.
COBIN claims bereitet mit Anwälten den Fall auf, recherchiert und bildet auf Basis der Ergebnisse in diesem Technik-Krimi eine Basis dafür, dass über diese Plattform Einzel-, Gruppen-, oder prozessfinanzierte Sammel-Klage-Aktionen in Österreich oder Deutschland auf den Weg gebracht werden können.